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Die Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) hat den Anspruch, ihren Webauftritt entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefrei bedeutet, dass Informationen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen lesbar und bedienbar sind.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)). Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Landingpage der GWDG https://gwdg.de und zugehörige Subdomains. Ausgeschlossen sind weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über die zentrale Landingpage erstellt wurden.
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform. Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Wir sind bemüht, die bekannten Schwierigkeiten so zeitnah wie möglich zu beheben.
Die Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen verfügt über einen umfangreichen Webauftritt mit zahlreichen Unterseiten, die von verschiedenen Redakteur*innen betreut werden. Fehler in der Inhaltsgestaltung sind daher nicht gänzlich vermeidbar.
In einigen Fällen müssen die technischen Voraussetzungen für eine uneingeschränkte barrierefreie Inhaltsgestaltung erst geschaffen werden. Die nötige Neubearbeitung von Seiten, Bildern und Dokumenten aus dem Bestand nimmt entsprechend viel Zeit in Anspruch. Aufgrund der großen Anzahl konnten vor dem 23.09.2018 erstellte Dokumente bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit melden möchten oder Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, schreiben Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse: barrierefrei@gwdg.de
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und aus öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Fax: +49 –(0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/